Rechtsprechung
SG Dortmund, 12.09.2018 - S 16 KA 90/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Zahlungsanspruch der Kassenärztlichen Vereinigung auf rückständige Gesamtvergütung für die Quartale gegen die Krankenkasse
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 03.09.2018 - S 16 KA 90/16
- SG Dortmund, 12.09.2018 - S 16 KA 90/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 15.06.2016 - B 6 KA 22/15 R
Kassenärztliche Vereinigung - Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung - …
Auszug aus SG Dortmund, 12.09.2018 - S 16 KA 90/16
Denn die Bestimmungen über die Wirkung der Verjährung finden über § 45 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs Erstes Buch (SGB I), der im Vertragsarztrecht entsprechend gilt (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 15.06.2016, B 6 KA 22/15 R, juris, Rn. 38 f.), auch im Sozialrecht Anwendung (…Groth, in: juris PraxisKommentar SGB 1, 3. Auflage 2018, § 45 Rn. 44).Denn die Verjährungsfrist beträgt in entsprechender Anwendung von § 45 SGB I und § 113 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs Zehntes Buch, abweichend von § 195 BGB, im Vertragsarztrecht vier Jahre (vgl. BSG, Urteil vom 15.06.2016, B 6 KA 22/15 R, juris, Rn. 38;… Urteil vom 10.05.1995, 6 RKa 17/94, juris, Rn. 15 ff.).
- BGH, 21.12.2006 - III ZR 117/06
Fälligkeit der ärztlichen Honorarforderung; Voraussetzungen des Verzugseintritts; …
Auszug aus SG Dortmund, 12.09.2018 - S 16 KA 90/16
Diese Abrechnung bewirkt dann - wie auch eine formell, nicht aber unbedingt materiell ordnungsgemäße Arztrechnung nach § 12 Abs. 1 der Gebührenordnung für Ärzte (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 21.12.2006, III ZR 117/06, juris, Rn. 11 ff.) - insgesamt Fälligkeit. - BGH, 27.10.2011 - I ZR 125/10
Barmen Live
Auszug aus SG Dortmund, 12.09.2018 - S 16 KA 90/16
Das widersinnige Ergebnis, dass die Betriebskrankenkassen wegen der durch die vorläufige Abrechnung herbeigeführten Ge-samtfälligkeit Verzugszinsen für den noch nicht abgerechneten Teil der Gesamtvergütung bezahlen müssten, tritt jedoch deshalb nicht ein, weil den Betriebskrankenkassen hinsicht-lich des noch nicht abgerechneten Teils ein Zurückbehaltungsrecht entsprechend § 273 Abs. 1 BGB zusteht (zum Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts bei fehlender Rech-nungserteilung BGH, Urteil vom 27.10.2011, I ZR 125/10, juris, Rn. 44).
- BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen …
Auszug aus SG Dortmund, 12.09.2018 - S 16 KA 90/16
Es muss - wie im Rahmen von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auch - genügen, dass der Gläubiger den Anspruch einigermaßen erfolgversprechend jedenfalls im Wege der Feststellungsklage geltend machen kann (BGH, Urteil vom 27.05.2008, XI ZR 132/07, juris, Rn. 32). - BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R
Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem …
Auszug aus SG Dortmund, 12.09.2018 - S 16 KA 90/16
Wenn die Klägerin also eine vertraglich nicht vorgesehene vorläufige Abrechnung erteilt und dabei für sich in Anspruch nimmt, dass - wie bei der Endabrechnung - der geforderte Betrag nach Ablauf von zehn Tagen zu zah-len ist, muss die Klägerin nach dem Grundsatz von Treu und Glauben aus § 242 BGB, der auch im öffentlichen Recht gilt (vgl. BSG…, Urteil vom 08.02.2006, B 6 KA 12/05 R, juris, Rn. 21; Urteil vom 14.12.2005, B 6 KA 17/05 R, juris, Rn. 20), hinnehmen, dass - ebenfalls wie bei der Endabrechnung - Fälligkeit auch hinsichtlich eines eventuell übersteigenden, noch nicht in Rechnung gestellten Betrags eintritt. - BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R
Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen …
Auszug aus SG Dortmund, 12.09.2018 - S 16 KA 90/16
Ein solcher Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus § 291 Satz 1 Halbsatz 1 BGB (zur Anwendbarkeit dieser Norm im Vertragsarztrecht BSG, Urteil vom 28.09.2005, B 6 KA 71/04 R, juris, Rn. 38 ff.), weil die mit der Widerklage geltend gemachte Hauptforderung - wie ausgeführt - vor diesem Zeitpunkt untergegangen ist. - BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 12/05 R
Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur eines rechtswidrig …
Auszug aus SG Dortmund, 12.09.2018 - S 16 KA 90/16
Wenn die Klägerin also eine vertraglich nicht vorgesehene vorläufige Abrechnung erteilt und dabei für sich in Anspruch nimmt, dass - wie bei der Endabrechnung - der geforderte Betrag nach Ablauf von zehn Tagen zu zah-len ist, muss die Klägerin nach dem Grundsatz von Treu und Glauben aus § 242 BGB, der auch im öffentlichen Recht gilt (vgl. BSG, Urteil vom 08.02.2006, B 6 KA 12/05 R, juris, Rn. 21;… Urteil vom 14.12.2005, B 6 KA 17/05 R, juris, Rn. 20), hinnehmen, dass - ebenfalls wie bei der Endabrechnung - Fälligkeit auch hinsichtlich eines eventuell übersteigenden, noch nicht in Rechnung gestellten Betrags eintritt. - BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 14/10 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - keine Aufrechnung eines …
Auszug aus SG Dortmund, 12.09.2018 - S 16 KA 90/16
Denn die Vorschriften des BGB über die Aufrechnung finden auch im Vertragsarztrecht Anwendung (BSG, Urteil vom 23.03.2011, B 6 KA 14/10 R, juris, Rn. 13). - BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R
Unterbrechung der Verjährung bei abschnittsweise bewilligten Sozialleistungen
Auszug aus SG Dortmund, 12.09.2018 - S 16 KA 90/16
Es mag dahinstehen, ob die Einrede der Verjährung auf Rechtsfolgenseite im Vertragsarzt-recht - wie bei direkter Anwendung des § 45 Abs. 1 SGB I (BSG, Urteil vom 15.06.2000, B 7 AL 64/99 R, juris, Rn. 21) - eine Ermessensentscheidung darstellt. - BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 17/94
Verjährungsfristen bei kassenärztlichen Honoraransprüchen
Auszug aus SG Dortmund, 12.09.2018 - S 16 KA 90/16
Denn die Verjährungsfrist beträgt in entsprechender Anwendung von § 45 SGB I und § 113 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs Zehntes Buch, abweichend von § 195 BGB, im Vertragsarztrecht vier Jahre (vgl. BSG…, Urteil vom 15.06.2016, B 6 KA 22/15 R, juris, Rn. 38; Urteil vom 10.05.1995, 6 RKa 17/94, juris, Rn. 15 ff.).